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„Vorsorge jetzt effektiv stärken“

Oktober 2023
Die vermehrte Teilzeitarbeit unterstreicht die zunehmende Bedeutung der zweiten und dritten Pensionssäule. „Mit einer Firmenpension lässt sich die Pensionslücke spürbar verringern“, sagt Georg Daurer. Der Vorstand der BONUS Pensionskasse macht Vorschläge, wie der Staat dies fördern könnte – effektiv und nachhaltig.
BONUS
Georg DAURER, BONUS Pensionskasse

FONDS exklusiv: Werfen wir zuerst einen Blick auf die Kapitalmärkte. Hier läuft es dieses Jahr besser. Inwieweit konnten Sie die starken Verluste des Vorjahres bereits kompensieren?
Georg Daurer: Ja, das ist richtig und es zeigt sich auch in unseren Veranlagungsergebnissen. Im Durchschnitt aller Veranlagungs- und Risikogemeinschaften haben wir aktuell ein Plus von rund 4,5 Prozent erwirtschaftet. Damit liegt die BONUS Pensionskasse klar über dem Marktdurchschnitt. Sollte sich der Aufwärtstrend einigermaßen verstetigen, halte ich zum Jahresende ein Plus von rund sieben Prozent für realistisch. Das wäre ein tolles Ergebnis, mit dem wir das Minus des Vorjahres bereits fast ausgeglichen hätten.

Der Fachverband der Pensions- und Vorsorgekassen hat die negativen Folgen der Teilzeit auf die Pensionsbezüge zum Anlass genommen, bei der Politik erneut für eine attraktivere Gestaltung der Vorsorge zu werben. Welche Maßnahmen sollten Vorrang haben?
G. D.: Das Wichtigste ist zunächst, dass den Menschen, die sich vermehrt für eine Teilzeittätigkeit entschieden haben, bewusst wird, dass dadurch Versicherungsbeiträge für die staatliche Pension verlorengehen. Hier gilt es, frühzeitig gegenzusteuern. Eine Möglichkeit ist eine freiwillige Weiter- oder Höherversicherung nach dem ASVG, was für den einen oder anderen durchaus attraktiv sein kann. Es gibt hier allerdings einige Beschränkungen. Davon abgesehen führt der beste Weg über eine Stärkung der zweiten und dritten Pensionssäule. Bei der zweiten offerieren die Pensionskassen mit der Firmenpension eine attraktive Lösung. Denn aktuell zahlt die Branche eine monatliche Pension in Höhe von durchschnittlich 450 Euro aus. Mit einem Zusatzbeitrag in die Pensionskasse lässt sich die Pensionslücke spürbar verringern oder sogar schließen.

Wie könnte der Gesetzgeber Beschäftigte dabei effektiv unterstützen?
G. D.: Effektiv wäre die steuerliche Förderung einer sogenannten Entgeltumwandlung. Hierbei leisten die Beschäftigten aus ihrem Bruttolohn Beiträge für ihre Firmenpension und reduzieren dabei ihre Einkommensteuerlast. Der Staat verzichtet somit zwar in der Ansparphase auf Steuereinnahmen, holt sich diese aber später inklusive der Veranlagungserträge wieder zurück. Zweitens ist der General-Pensionskassenvertrag hervorzuheben, der bei der Politik schon auf der Agenda ist und sich durch eine gesetzliche Anpassung leicht umsetzen ließe. Im Kern geht es darum, dass auch Personen, die noch über keinen Pensionskassenvertrag verfügen, ihre garantierten Guthaben aus der „Abfertigung Neu“ steuerfrei in die Pensionskasse für ihre spätere Firmenpension übertragen können.

Was halten Sie davon, eine steuerliche Förderung mit einer nachhaltigen Veranlagung zu verknüpfen?
G. D.: Diese Idee finde ich gut. Vom Grundsatz her könnten Veranlagungen in nachhaltig ausgerichtete Investmentfonds, Vorsorge- und Pensionskassen steuerlich begünstigt werden. Die Besteuerung würde somit ihrer ursprünglichen Zielsetzung folgend auch einen lenkenden Effekt haben. Denn Österreich würde mit dieser Maßnahme einen Beitrag zur Stärkung nachhaltiger Investments innerhalb des Europäischen Green Deal leisten.

Welche Maßnahmen wären mit Blick auf die Vorsorgekassen wichtig?
G. D.: Angesichts der erhöhten Inflation wäre es zwingend nötig, den Beitragssatz bei den Vorsorgekassen von derzeit 1,53 auf 2,5 Prozent des Bruttoentgeltes zu erhöhen. Die Vorsorgekassen haben dazu schon angeboten, keine Kosten auf die Erhöhung des Beitrages zu verrechnen. Bei einer jährlichen Verzinsung von drei Prozent könnte auf diese Weise das beim Start der Vorsorgekassen vor mehr als 20 Jahren formulierte Ziel, nach 37,5 Jahren ein Kapital in Höhe eines Jahresgehalts zu erzielen, realistisch erreicht werden. Aus meiner Sicht müsste es für den Staat möglich sein, die damit verbundene Änderung der Lohnnebenkosten im Umfang von einem Prozentpunkt durch Senkungen an anderen Stellen auszugleichen.