Notwendige Regulierungsmaßnahme oder ideologisch getriebene Wettbewerbspolitik? Diese und weitere Fragen im Zusammenhang mit einem möglichen Provisionsverbot für Versicherungsmakler beantworteten der Fachverband der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten der Wirtschaftskammer Österreich, gemeinsam mit Armin Kammel, Professor (FH) für Bankrecht und Finanzmarktregulierung an der Lauder Business School.
Die von der Europäischen Kommission im Rahmen der Retail Investment Strategy (RIS) vorgeschlagenen Änderungen enthalten eine problematische materielle Erweiterung, vor allem in der Anpassung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) in Artikel 30, da diese explizit eine Vergütungsbeschränkung und damit ein partielles Provisionsverbot dann vorsieht, wenn eine unabhängige Beratung zu Versicherungsanlageprodukten (Insurance Based Investment Products, kurz IBIPs) durch Versicherungsmakler erfolgt, so die Sorge.
„Wir befürchten, dass ein partielles Provisionsverbot für die Vermittlung von IBIPs schrittweise auf sämtliche Versicherungsangebote ausgeweitet werden könnte. Eine Änderung der Marktpraxis aus rein ideologischen Gründen ohne überzeugende Evidenz ist schlichtweg abzulehnen“, konstatiert Fachverbandsobmann Christoph Berghammer. „Ein generelles Provisionsverbot wäre das Ende der Versicherungsberatung und mindestens 20 Prozent der Versicherungsvermittler würden ihre Tätigkeit dann wohl einstellen“, zeigt er sich besorgt.
BERATUNGSNOTSTAND FÜR KUNDEN
Ein Provisionsverbot würde daher zu einem Beratungsnotstand für Kunden führen. Und das, obwohl der Konsumentenschutz in Österreich gar kein Provisionsverbot fordert.
Der langjährige Finanzexperte Armin Kammel, der im Auftrag des Fachverbandes die Studie zur Analyse der negativen (volks)wirtschaftlichen Auswirkungen eines Provisionsverbotes für Versicherungsmakler erstellt hat, betonte: „Weder gibt es überzeugende Evidenz in den immer wieder als Vorzeigeländer bezeichneten Jurisdiktionen, noch lässt sich aus der ökonomischen Theorie eine Notwendigkeit für ein (partielles) Provisionsverbot ableiten. Die Argumentationslinie der Europäischen Kommission für ein Provisionsverbot ist daher weniger Ausdruck einer objektiv notwendigen Regulierungsmaßnahme, sondern vielmehr als ideologisch motivierte, wettbewerbspolitische Maßnahme einzustufen.“
Die Auswirkungen könnten weitreichend sein, schätzt der Experte, mit einer Reduktion der Fachverbandsmitglieder um 50 bis 70 Prozent (und somit rund 1.200 bis 2.000 verbleibenden Mitgliedern) und einem damit einhergehenden Arbeitsplatzabbau. Die industriespezifische Wertschöpfung der österreichischen Versicherungsmakler könnte sich von 306 auf rund 184 Millionen Euro reduzieren. Dies wäre insbesondere dann der Fall, wenn ein derartiges Provisionsverbot auf alle Versicherungsprodukte ausgeweitet würde.
VERBRAUCHERSCHUTZ WÜRDE LEIDEN
Auch Fachverbandsobmann-Stellvertreter und Konsumentensprecher Rudolf Mittendorfer äußerte seine Bedenken zu den aktuellen Entwicklungen. „Ein provisionsbedingter Rückgang von Versicherungsvermittelnden führt naturgemäß zu schlechterem Verbraucherschutz. Es ist zu befürchten, dass Konsumenten weiterhin Versicherungsschutz in Anspruch nehmen, jedoch ohne professionelle Beratung im Vorfeld. Dadurch besteht die Gefahr, dass die Versicherungsleistungen nicht bedarfsgerecht und womöglich zu Lasten der Versicherungsnehmerinnen und -nehmer gewählt werden.“
„Best advice“ hat seinen Preis, betont man bei der WKO. Darüber sind sich alle Branchenvertreter einig. Was ein qualifizierter Vermittler alles leistet und welche Kosten für IT, Personal oder Dokumentation getragen werden müssen, wissen aber Konsumenten weitestgehend nicht und wollen auch nichts dafür bezahlen. Ein Provisionsverbot könnte folglich das Selbstbild und die Arbeit der Versicherungsmakler grundlegend ändern. Dass es in diesem Zusammenhang keine Unterscheidung in gute oder böse Arten der Vergütungsformen für Versicherungsvermittlung gibt, bestätigt Berghammer.