FONDS exklusiv: Wie ist das zurückliegende Veranlagungsjahr für Ihre Pensionskasse gelaufen?
GEORG DAURER: Für die BONUS Pensionskasse verlief es sehr erfreulich. So konnten wir mit einem Jahresplus von 7,13 Prozent im Durchschnitt unserer Veranlagungs- und Risikogemeinschaften, kurz VRGn, die durchschnittliche Jahresperformance des österreichischen Gesamtmarktes von 6,52 Prozent deutlich übertreffen. Im branchenweiten Vergleich der VRGn waren wir nach Angaben der österreichischen Kontrollbank in drei von fünf VRGn Performancesieger sowie in einer VRG auf Zehn-Jahres-Sicht. Das hat uns klar in dem vor einigen Jahren eingeschlagenen Kurs bestätigt, zumal wir bereits im Vorjahr den Gesamtmarkt um einen Prozentpunkt geschlagen hatten.
Konnten somit die deutlichen Wertverluste von 2022 bereits komplett ausgeglichen werden?
G. D.: Nein, nicht ganz. Da fehlen etwa noch 1,5 Prozentpunkte. Es war aber nicht zu erwarten, da das Anlagejahr 2022 sehr herausfordernd war, weil weder Aktien noch Anleihen Erträge lieferten, was eher selten vorkommt.
Seit Jahresanfang haben Sie in der Pensionskasse Unisex-Tafeln als Berechnungsgrundlage eingeführt. Was ist der Grund für diese Maßnahme?
G. D.: Richtig, seit 1. Jänner 2024 verwenden wir in den überbetrieblichen VRGn ausschließlich Unisex-Tafeln. Es sind zwar schon länger gesetzliche Vorgaben der EU in Kraft, nach denen Altersvorsorgeeinrichtungen mit Unisex-Tafeln, also geschlechtsneutral, rechnen müssen. Doch es gibt eine Ausnahmeregelung, von der die überbetrieblichen Pensionskassen bisher weitgehend Gebrauch gemacht haben, abgesehen bei vereinzelten VRGn. Wir haben das jetzt geändert, weil es teils Anforderungen auf Kundenseite gab und wir sicherstellen wollen, dass aus identischen Beiträgen die gleichen Leistungen resultieren.
Wie wirkt sich diese Veränderung für Anwartschaftsberechtigte und Leistungsbezieher aus?
G. D.: Bei Leistungsbeziehern ändert sich nichts, weil sie schon eine Pension beziehen. Bei den Anwartschaftsberechtigten, die jünger als 55 Jahre sind, hat der Schritt ebenfalls keine Auswirkungen, weil die Personen noch fünf bis zehn Jahre Zeit bis zum Pensionsbeginn haben. Da kann sich noch viel verändern.
Wie ist die Lage bei den Anwartschaftsberechtigten, die knapp vor der Pensionierung stehen?
G. D.: Bei diesem Personenkreis ergibt sich sogar ein positiver Differenzbetrag von etwa 0,5 Prozent. Das begründet sich in der Einbeziehung eines Hinterbliebenenübergangs im Umfang von 60 Prozent, wodurch die statistisch gesehen kürzere Lebenserwartung des Mannes durch die längere Lebenserwartung der dann vorhandenen Witwe ausgeglichen wird. Die Auswirkungen sind also faktisch sehr gering. Aber es vereinfacht die Berechnung und Kommunikation. Außerdem ist die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern auch ein wichtiges Thema der Nachhaltigkeit.
Stichwort Nachhaltigkeit. Welche Aktivitäten stehen hier aktuell im Mittelpunkt?
G. D.: Innerhalb unseres Risikomanagements haben wir eine weitere ESG-Prüfung integriert. Konkret prüfen wir täglich, dass unsere VRGn mit einem bestimmten – je VRG unterschiedlichen – Mindestanteil in Artikel 8- oder Artikel 9-Fonds investiert sind. Diese Klassifizierungen der EU-Offenlegungsverordnung zeigen an, dass die betreffenden Fonds Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigen oder ausschließlich danach veranlagen. Im Durchschnitt liegt die Quote bei rund 75 Prozent, sodass wir den Mindestanteil in den nächsten Jahren sukzessive hochschrauben werden. Auch unser Ziel, die CO2-Emissionen stetig zu verringern, haben wir aktuell erreicht. So haben wir den CO2-Fußabdruck in unseren Aktienportfolios um fast 50 Prozent verringert.